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Allgemeine Geschäftsbestimmungen
  • Vor dem Betreuungsbeginn ist ein Vorgespräch zu vereinbaren und dieser vorliegende, von Holicare erstellte Vertrag vollständig auszufüllen.

  • Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass Holicare alle benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält. Sollten vom Auftraggeber versehentlich die falschen Haus/Wohnungsschlüssel übergeben worden sein oder nicht einwandfrei funktionierende, die einen Zutritt zu den Räumlichkeiten unmöglich machen, ist die Betreuerin berechtigt sich Zutritt zur Wohnung/Haus des Tierhalters durch einen Schlüsseldienst zu verschaffen, damit die Betreuung des Tieres gewährleistet werden kann. Die hieraus entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

  • Der Auftraggeber erteilt der Betreuerin die Erlaubnis dessen Wohnung oder Haus zu betreten um anschliessend das Tier zu versorgen, sowie alle weiteren vereinbarten Dienste auszuüben. Er stellt zur Verfügung und erlaubt die Benutzung der für die Betreuung notwendigen Gebrauchsgegenstände. Der Auftraggeber verpflichtet sich genügend Futter, Einstreu o.ä. und, falls nötig, auch Medikamente für die gesamte Dauer der Betreuung bereitzustellen. 

  • Der Auftraggeber bestätigt, dass das zu betreuende Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt und dass sich während der Betreuung diese Verhältnisse nicht ändern werden.

  • Des weiteren wird versichert, dass mit dem Tier sorgfältig umgegangen wird und immer bestmöglich darauf aufgepasst wird.

  • Sollte eine Katze wider Erwarten weglaufen, wird versichert, alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Tierheim und Polizei durchzuführen.

  • Für Tiere, welche während der Betreuung eine tierärztliche Versorgung oder Behandlung benötigen, handelt Holicare im Auftrag und auf Rechnung des     Tierbesitzers. Die Behandlung wird, wenn möglich, zuerst mit dem Katzenhalter besprochen, im Notfall ist Holicare nicht zu einer Absprache verpflichtet    und trifft die nötige Entscheidung zum Wohle des Tieres. Entschädigung nach benötigter Zeit, CHF 30.- pro Stunde plus km-Entschädigung

  • Holicare versichert, die Liegenschaft nur für die vereinbarten Dienstleistungen zu betreten und stets Diskretion zu wahren. Es wird keinen anderen           Personen Zutritt zum Haus/der Wohnung gewährt (Begleitung durch den Sohn ausgenommen).

  • Bezahlung erfolgt im Voraus, bei Erstaufträgen in der Regel in Bar bei Schlüsselübergabe. Ab den Folgeaufträgen können Rechnungen erstellt werden.       Aufwandarbeiten werden immer per Rechnung fakturiert.

 

Holicare übernimmt keine Haftung für:

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  • Schäden die Freigängertiere an Dritten anrichten könnte/n

  • ein Entlaufen einer Katze/n während der Betreuungszeit

  • eine Deckung der betreuten freilaufenden Katze/n und daraus entstehende Welpen

  • während und nach dem Aufenthalt auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall eines Tieres. Die Betreuerin kann auf keinen Fall für das       Nicht-Erkennen einer Krankheit verantwortlich gemacht werden.

  • den Verlust von den Schlüsseln und daraus entstandene Folgeschaden bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben / Schlüsselrückgaben.

  • Schäden, fehlende Wertsachen/Mietschäden, Diebstahl die durch Dritte (Einbruch oder weitere Schlüsselinhaber) verursacht werden. Wertsachen sind unter Verschluss zu halten!

  • Schäden, die aufgrund falschen, unvollständigen oder mündlich gemachten Angaben des Auftragsgebers entstanden sind.

  • Schäden, die später als 1 Woche nach dem Auftragsende gemeldet werden.

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